Fotodokumentation des Schadens
Bei Bagatellschäden (bis ca. 750 Euro) erstellen wir für Sie zur Beweissicherung für die Versicherung kostengünstig ein detailliertes Kurzgutachten mit Fotos. Dies beinhaltet die Schadenskalkulation inclusive 3 Fotos.
Die Versicherungen erkennen dieses Kurzgutachten in der Regel an. Trotzdem gilt: Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung hat das Kurzgutachten keinerlei Beweissicherungsfunktion. Bei Bedarf können wir auf Basis der aufgenommen Daten Ihr Kurzgutachten jederzeit in ein vollwertiges Schadengutachten ausarbeiten.
Die Kosten für ein Kurzgutachten werden im Fall eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Sprechen Sie uns an, ob ein Kurzgutachten sinnvoll ist. Wir beraten Sie gerne.
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