AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 des Kfz-Sachverständigenbüros Diessen

Gültig ab 19.03.2018
  Bei Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 105,-- zuzüglich MwSt. berechnet. 1) Auftragserteilung
  1. Der Auftrag zur Gutachtenerstellung bei Haftpflicht-/ Kasko-Schäden ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich bzw. fernmündlich aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der Auftraggeber hat das Schadenausmaß und den Schadenhergang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- bzw. Vorschäden sind unaufgefordert vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber gehen zu Lasten des Auftraggebers. Angeforderte Schaden- bzw. Fahrzeugunterlagen sind vom Auftraggeber unverzüglich beizubringen und vorzulegen. Nachteile wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
  2. Zusatz bei Kfz-Bewertungen: Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen und Kfz-Anhängern ist der AG verpflichtet, das Kfz-Sachverständigen-Büro Diessen bzw. seinen Mitarbeitern vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfende Fahrzeug oder Kfz-Anhänger mitzuteilen. Die zu Fahrzeug bzw. Kfz-Anhänger gehörenden Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, Betriebserlaubnis, Prüfbuch, Anmeldebescheinigung der Verwaltungsbehörde) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.
  2) Sachverständigen-Honorar Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Haftpflicht- und Kaskogutachten auf Grundlage der Schadenhöhe. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich jeweils aus einem Grundhonorar sowie Nebenkosten. Das Grundhonorar beinhaltet eine Mischkalkulation. Die Honorartabelle des Auftragnehmers kann in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers eingesehen werden. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten, ggf. zuzüglich einer merkantilen Wertminderung, maßgebend. Bei Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert (Brutto) des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage. Das Sachverständigenhonorar für Gutachten zur Beweissicherung berechnet sich nach Zeitaufwand. Bei Gerichtsgutachten wird ordnungsgemäß nach JVEG abgerechnet. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montageabreiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.   3) Differenzvergütungsklausel Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere gerichtliche zu Beweissicherungs – zwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß §2 dieser AGB.   4) Zahlungsbedingungen Soweit keine anderen schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.   5) Mehrwertsteuer Sämtliche aufgeführten EUR- Beträge verstehen sich immer zzgl. die jeweils gültige Mehrwertsteuer.   6) Rechnungsprüfungsberichte / Nachbesichtigungen Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,60 pro Stück berechnet; liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgesätze mit € 1,70 berechnet.   7) Stornierung Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Nach Beginn der Auftragsdurchführung wird der vollständige Rechnungsbetrag fällig.   8) Gutachtenerstellung
  1. Der Auftraggeber erhält, falls nicht anders vereinbart, das Gutachten in 2 Ausfertigungen, bestehend aus einem Original mit Lichtbildanhang und eine Kopie. Ein weitere Kopie und der Lichtbildnegativsatz verbleiben beim Sachverständigen. Form, Gliederung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen. Änderungen infolge abweichender Rechtsvorschriften bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer ist vom Verband freier Kfz-Sachverständigen e.V. (VfK) geprüfter und anerkannter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und Bewertung. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des VfK, Friedrichstraße 91, 40217 Düsseldorf zu wenden. Tel. 0211/451077 Fax. 0211/451078
  2. Etwaige Einsprüche gegen die Höhe der Bewertung sind unter Beifügung des Gutachtens schriftlich innerhalb einer Woche an das Kfz-Sachverständigen-Büro Diessen, Steinreiß 9a, 86919 Utting, zu richten.
  9) Gutachtenversand Der Versand der Gutachten an den Auftraggeber oder auf Wunsch des Auftraggebers an Dritte erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Der Versand der Bewertungen erfolgt in Regelfall per Nachnahme, Ausnahmen bedürfen der Absprache mit dem Auftragnehmer.   10) Gerichtsstand Gerichtstand ist das Amtsgericht Landsberg am Lech.   11) Schlussbestimmung Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.